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Eine Vielzahl von Anlässen macht eine Bewertung von Grundstücken und Gebäuden notwendig beispielsweise:
- die Überprüfung von Kaufpreisvorstellungen von Immobilienangeboten
- Vermögensauseinandersetzung infolge von Ehe- oder Erbstreitigkeiten
- Beleihungswertermittlung bei Fremdfinanzierung
- Zwangsversteigerungsverfahren
- Vermögensübersicht
- Mietwertgutachten
- Gutachten zur Schlichtung Rund um die Immobilie
Ziel und Gegenstand einer Wertermittlung ist es für bebaute und unbebaute Grundstücke den Verkehrswert (Marktwert) objektiv festzustellen und so zu begründen, dass das Ergebnis auch für einen Laien nachprüfbar und nachvollziehbar ist.
Rufen Sie uns unverbindlich zu einer kostenlosen Beratung an.
02166 / 610 23 48